Die Klageschrift
EFF und Public Knowledge gegen die Handelsvertretung der Vereinigten Staaten USTR United States Trade Representative
Kläger EFF ist eine Non-Profit-Organisation mit Niederlassungen in Kalifornien und Washington, DC. Es handelt sich um eine Organisation, die aus Spenden und Mitgliedsarbeit gestützt wird und die es als ihre Aufgabe sieht, die Öffentlichkeit und Politiker über Bürgerrechte, die mit den neuen Technologien zu tun haben, zu informieren und diese zu schützen. Basis ihrer Arbeit ist FOIA – Freedom of Information Act und ihre Aufgabe ist es, Informationen über diesbezügliche Aktivitäten staatlicher Organisationen zu gewinnen und zu verbreiten.
Kläger Public Knowledge ist eine Non-Profit –Organisation im öffentlichen Interesse des Konsumentenschutzes im Bereich Washington, DC. PK arbeitet mit Konsumenten und Unternehmer-Gruppen, um ein Gleichgewicht der Interessen in Bezug auf Urheberrecht, Technologie-Politik, im Interesse der Öffentlichkeit, an Innovationen zu partizipieren, schnellen und bezahlbaren Zugang zu erhalten und Inhalte zu nutzen.
Der Angeklagte USTR United States Trade Representative ist eine Verwaltungs-Agentur der US-Regierung.
Öffentliches Interesse an den ACTA Verhandlungen
Am 23. Oktober 2007 kündigte die US Handelsbeauftragte Susan Schwab an, dass der Beklagte USTR in Verhandlungen treten würde betreffend ACTA, ein internationales Handelsabkommen zum Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie zusammen mit Canada, the European Union, Japan, the Republic of Korea, Mexico, New Zealand and Switzerland, Australia.
Im Oktober 2007 machte USTR auch auf seiner Website ein halbseitiges Fact-Sheet zu ACTA verfügbar. In einer Notiz der Bundesregierung vom 15. Februar 2008 wurde um Anmerkungen und Vorschläge der beteiligten Parteien bis zum 22 März 2008 gebeten.
Am 22. Mai 2008 erschien ein Dokument auf WikiLeaks “A Discussion Paper on a Proposed Anti-Counterfeiting Trade Agreement”. Wie darin beschrieben, könnte ACTA vermehrte Bürger-Daten von den an ACTA beteilgten Ländern verlangen, könnte von Internet-Providern eine intensivere Zusammenarbeit mit Rechtinhabern verlangen, dahingehend dass Daten von gegen Rechte verstoßenden Nutzern ausgetauscht werden. Es würde zu einer vermehrten Kriminalisierung von Menschen kommen und auch die Suche im Gepäck von Reisenden nach gefälschten oder kopierten Produkten (auch Datenträgern) ermöglicht werden.
Auf diese Veröffentlichung folgte großes Medienecho und Bürger-Reaktionen, was zeigte, dass ein verbreitetes Interesse an den Inhalten der ACTA Verhandlungen und die Auswirkungen auf alle betroffenen Bürger besteht.
FOIA (Freedom of Information Act) Hinweis der Kläger
und Frage nach beschleunigtem Vorgehen
Alle Dokumente und Ergebnisse, Teilnehmerlisten von USTR Treffen zu ACTA mit allen Beteiligten und Repräsentanten beteiligter Institutionen und Regierungen sollen veröffentlicht werden und im Interesse des FOIA geprüft werden, ob es ernsthafte Einwendungen dagegen gibt und eine Gefährdung der Personen- und Bürgerrechte besteht.
Die Verhandlungen zu ACTA sollen gegen Ende 2008 beendet sein. Dieser baldige Zeitpunkt und die spärlichen Informationen darüber gehen mit einer begrenzten Möglichkeit einher, Feedback abzugeben und Einfluss zu nehmen dahingehend, ob der Schutz der Bürgerrechte gegeben sein wird.
Die Geheimnistuerei, die von den Verhandlern von ACTA gegenüber der Öffentlichkeit in allen beteiligten Ländern betrieben wird, deutet darauf hin, dass es um die substantiellen Rechte der Öffentlichkeit im Umgang mit und dem Zugang zu geistigem Eigentum und Erfindungen geht. Gerade wo es um die Persönlichkeits- und Bürgerrechte geht, müssen die Verhandlungen öffentlich gemacht werden, damit die Öffentlichkeit sich beteiligen kann.
Die Klage von EFF wird begleitet von Unterlagen, die das Interesse der Öffentlichkeit weltweit belegt seit der Veröffentlichung des ACTA Papiers auf WikiLeaks und nach einer Google-Umfrage zum Thema.
Kläger EFF ist eine Non-Profit-Organisation mit Niederlassungen in Kalifornien und Washington, DC. Es handelt sich um eine Organisation, die aus Spenden und Mitgliedsarbeit gestützt wird und die es als ihre Aufgabe sieht, die Öffentlichkeit und Politiker über Bürgerrechte, die mit den neuen Technologien zu tun haben, zu informieren und diese zu schützen. Basis ihrer Arbeit ist FOIA – Freedom of Information Act und ihre Aufgabe ist es, Informationen über diesbezügliche Aktivitäten staatlicher Organisationen zu gewinnen und zu verbreiten.
Kläger Public Knowledge ist eine Non-Profit –Organisation im öffentlichen Interesse des Konsumentenschutzes im Bereich Washington, DC. PK arbeitet mit Konsumenten und Unternehmer-Gruppen, um ein Gleichgewicht der Interessen in Bezug auf Urheberrecht, Technologie-Politik, im Interesse der Öffentlichkeit, an Innovationen zu partizipieren, schnellen und bezahlbaren Zugang zu erhalten und Inhalte zu nutzen.
Der Angeklagte USTR United States Trade Representative ist eine Verwaltungs-Agentur der US-Regierung.
Öffentliches Interesse an den ACTA Verhandlungen
Am 23. Oktober 2007 kündigte die US Handelsbeauftragte Susan Schwab an, dass der Beklagte USTR in Verhandlungen treten würde betreffend ACTA, ein internationales Handelsabkommen zum Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie zusammen mit Canada, the European Union, Japan, the Republic of Korea, Mexico, New Zealand and Switzerland, Australia.
Im Oktober 2007 machte USTR auch auf seiner Website ein halbseitiges Fact-Sheet zu ACTA verfügbar. In einer Notiz der Bundesregierung vom 15. Februar 2008 wurde um Anmerkungen und Vorschläge der beteiligten Parteien bis zum 22 März 2008 gebeten.
Am 22. Mai 2008 erschien ein Dokument auf WikiLeaks “A Discussion Paper on a Proposed Anti-Counterfeiting Trade Agreement”. Wie darin beschrieben, könnte ACTA vermehrte Bürger-Daten von den an ACTA beteilgten Ländern verlangen, könnte von Internet-Providern eine intensivere Zusammenarbeit mit Rechtinhabern verlangen, dahingehend dass Daten von gegen Rechte verstoßenden Nutzern ausgetauscht werden. Es würde zu einer vermehrten Kriminalisierung von Menschen kommen und auch die Suche im Gepäck von Reisenden nach gefälschten oder kopierten Produkten (auch Datenträgern) ermöglicht werden.
Auf diese Veröffentlichung folgte großes Medienecho und Bürger-Reaktionen, was zeigte, dass ein verbreitetes Interesse an den Inhalten der ACTA Verhandlungen und die Auswirkungen auf alle betroffenen Bürger besteht.
FOIA (Freedom of Information Act) Hinweis der Kläger
und Frage nach beschleunigtem Vorgehen
Alle Dokumente und Ergebnisse, Teilnehmerlisten von USTR Treffen zu ACTA mit allen Beteiligten und Repräsentanten beteiligter Institutionen und Regierungen sollen veröffentlicht werden und im Interesse des FOIA geprüft werden, ob es ernsthafte Einwendungen dagegen gibt und eine Gefährdung der Personen- und Bürgerrechte besteht.
Die Verhandlungen zu ACTA sollen gegen Ende 2008 beendet sein. Dieser baldige Zeitpunkt und die spärlichen Informationen darüber gehen mit einer begrenzten Möglichkeit einher, Feedback abzugeben und Einfluss zu nehmen dahingehend, ob der Schutz der Bürgerrechte gegeben sein wird.
Die Geheimnistuerei, die von den Verhandlern von ACTA gegenüber der Öffentlichkeit in allen beteiligten Ländern betrieben wird, deutet darauf hin, dass es um die substantiellen Rechte der Öffentlichkeit im Umgang mit und dem Zugang zu geistigem Eigentum und Erfindungen geht. Gerade wo es um die Persönlichkeits- und Bürgerrechte geht, müssen die Verhandlungen öffentlich gemacht werden, damit die Öffentlichkeit sich beteiligen kann.
Die Klage von EFF wird begleitet von Unterlagen, die das Interesse der Öffentlichkeit weltweit belegt seit der Veröffentlichung des ACTA Papiers auf WikiLeaks und nach einer Google-Umfrage zum Thema.
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